Bildungsgutschein – Was Sie wissen sollten
Mit dem Bildungsgutschein können berufliche Weiterbildungen finanziert werden. In ihm werden unter anderem das berufliche Bildungsziel, der regionale Geltungsbereich und die Dauer der Maßnahme festgelegt. Er kann bei einem Bildungsträger nach Wahl eingelöst werden, immer dann, wenn dieser die in ihm festgelegten Bedingungen erfüllt.
Die Gründe der Notwendigkeit einer Weiterbildung können vielfältig sein: sinkende Jobangebote, Arbeitslosigkeit oder fehlende Berufsausbildung sind nur einige davon. Bei steigenden Arbeitslosenzahlen wird die berufliche Weiterbildung immer wichtiger. Und auch wer eine qualifizierte Ausbildung genossen hat, kann sich aufgrund der schnellen technischen Fortschritte in einigen Sektoren gezwungen sehen, sich auf seinem Gebiet neu zu bilden um nicht den Anschluss zu verpassen. Eine gute Variante um diese Weiterbildung zu ermöglichen ist der Bildungsgutschein, eine staatlich finanzierte Weiterbildungsleistung.
Der Bildungsgutschein ist, salopp bezeichnet eine Art Gutschein der gegen Bildungsleistung eingetauscht werden kann. Das Arbeitsamt oder Jobcenter stellt ihn aus und übernimmt die Kosten für die Maßnahme.
Voraussetzung für die Ausstellung ist die Notwendigkeit, die z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit, schwieriger Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder fehlender Berufsausbildung vorliegt. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob diese Notwendigkeit vorliegt. Dabei wird zum einen das berufliche Profil des Bewerbers analysiert und mit den arbeitsmarktlichen Bedingungen abgeglichen. Eine Maßnahme wird in der Regel nur dann gewährt, wenn sie tatsächlich erfolgversprechend ist und zur beruflichen Wiedereingliederung des Kandidaten führt. Es kann also beispielsweise vorkommen, dass ein Kandidat die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, aber durch eine ungünstig gewählte berufliche Zielsetzung nicht den Anforderungen entspricht, da diese auch mit der Maßnahme schwer zu erreichen wäre. Aus diesem Grund sollten Antragsteller genau überlegen, welche Weiterbildung sie tatsächlich auf den Arbeitsmarkt zurückbringen könnte und ob diese ihren persönlichen Fähigkeiten entspricht.
Wenn der Antragsteller nicht über eine berufliche Erstausbildung verfügt, so wird meist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vorausgesetzt.
Im persönlichen Gespräch mit dem Personalberater im Jobcenter werden die Voraussetzungen geprüft und mit der Ausstellung des Bildungsgutscheins bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung der Kostenübernahme für die Weiterbildung.
Der Gutschein hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, innerhalb derer er bei einem geeigneten Bildungsträger eingelöst werden muss. Andernfalls verfällt er. Der Bildungsträger muss die Zulässigkeit der Maßnahme mittels eines Zertifikates bescheinigen. Sobald der Träger dem Antragsteller die Teilnahme an der Weiterbildung bestätigt, wird dies auf dem Bildungsgutschein festgehalten. Vor Beginn muss dieser beim Arbeitsamt vorgelegt werden.
Stimmen die gewählte Weiterbildungsmaßnahme nicht mit dem vereinbarten Bildungsziel überein, so kann sie vom Arbeitsamt verweigert werden. Auch wenn der Antragsteller die Zugangsvoraussetzungen für die Maßnahme nicht erfüllt, so kann die Gültigkeit und das Bildungsziel in Frage vom Arbeitsamt in Frage gestellt werden.
Die finanziellen Leistungen sind festgelegt. Die Weiterbildung und auch weitere Lehrgangskoten, wie Material, Arbeitskleidung etc. werden komplett übernommen. Der Bildungsträger kann den festgelegten Betrag nicht überschreiten und etwa Extrazahlungen vom Lehrling fordern. Die Sicherung der Grundbedürfnisse des Lehrlings wird darüberhinaus entsprechend seiner persönlichen Verhältnisse errechnet. Es kann Alg I oder II gezahlt werden.
Interessierte können sich beim Arbeitsamt oder im Jobcenter oder im Merkblatt “Förderung der beruflichen Weiterbildung“ informieren. Das Portal KURSNET informiert darüber hinaus über zugelassene Bildungsträger und mögliche Weiterbildungen.









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